Buehnenbild_Verbandsstruktur_xil_150DRK_065-1.jpg Michael Handelmann / DRK

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  1. Das DRK
  2. Compliance
  3. Transparenzstandards

Transparenz

Intro

Foto: Andre Zelck / DRK

Transparenzstandards im Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V.

Das Präsidium des DRK Kreisverbandes Köthen e.V.  hat in seiner Sitzung vom 20.10.2021 Transparenzstandards beschlossen. Diese orientieren sich an den gemeinsamen Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen einer VG Bund und von den Landesgeschäftsführern des Deutschen Roten Kreuzes beschlossen wurden.

Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft war: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Präambel

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.

Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen.

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

  • 1. Organisationsform

    Adressdaten

    Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Köthen e. V.
    Siebenbrünnenpromenade 5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Tel.: 03496-405050

    Fax: 03496-405051

    E-Mail: info@drk-koethen.de

    Vereinsregister:

    Der DRK Kreisverband Köthen e.V.  ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 33051 eingetragen.

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    USt-IdNr.: DE 139 884 579 (auf Grundlage des § 27a Umsatzsteuergesetz)

    Gründungsjahr

    Der DRK Kreisverband Köthen e.V.  wurde am 11.07.1990 in Köthen gegründet und am 03.09.1990 in das Vereinsregister eingetragen.

  • 2. Organisationsstruktur

    Kreisversammlung

    Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Ortsvereine und den weiteren in der Satzung in § 3 Abs. 2 genannten Mitgliedern und tagt mindestens einmal pro Jahr.

    Präsidium

    Das Präsidium besteht aus:

    • Dr. Gert Gruse (Präsident)
    • Dr. Peter Trommler (Stellv. Präsident)
    • Matthias Hirsekorn (Stellv. Präsident)
    • Steffen Reuter (Schatzmeister)
    • Ulf Schwerd (Justitiar)
    • Dr. Judith Pannier (Kreisverbandsärztin)
    • Ulf Schindler (Öffentlichkeitsarbeit)

    und den Vertretern der Rotkreuzgemeinschaften:

    • Jan Zieger (Kreisbereitschaftsleiter)
    • Daniel Wehlmann (Leiter Wasserwacht)
    • Lucas Jahn (Leiter Jugendrotkreuz)

    Link zum Präsidium

    Die operative Geschäftsführung obliegt dem hauptamtlichen Vorstand Jeannette Wecke (Kreisgeschäftsführerin).

     

    Vertretungsberechtigte

    Zur rechtlichen Vertretung ist die Vorstandsvorsitzende des Kreisverbandes, Frau Jeannette Wecke, allein befugt.

    Ortsvereine und Gemeinschaften

    Der Kreisverband Köthen e.V. umfasst räumlich das Gebiet des Altkreises Köthen. Mitglieder des Kreisverbandes ist der DRK Ortsverein Köthen.

    Die Basis des Ehrenamts im Kreisverband Köthen e.V. bilden die Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Jugendrotkreuz sowie die Ehrenamtlichen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Die Gemeinschaften verfügen über eine gewählte Leitung auf Ortsebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.

    Personalstruktur

    Ca. 165 Mitarbeitende waren zum 31. Dezember 2022 im Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband e.V. und der 100 %-igen Tochtergesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz-Köthen Service gGmbH, beschäftigt, die Anzahl an Auszubildenden betrug 5. Dies entspricht ... Vollzeitkräften.

    Link zu Verbandsstruktur (bzw. Organigramm)

    Gesellschaftsrechtliche Verbindungen

    • Deutsches Rotes Kreuz-Köthen Service gGmbH (100%)

    Schiedsgericht

    Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.

    Mitglieder Schiedsgericht

    • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
    • Peter Groß (stellv. Vorsitzender)
  • 3. Ziele und Aufgaben

    Grundsätze

    Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

    Grundsätzen

    Leitbild

    Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

    Leitbild

    Satzung

    § 1       Selbstverständnis

    1. Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
    1. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

     

    - Menschlichkeit

    - Unparteilichkeit

    - Neutralität

    - Unabhängigkeit

    - Freiwilligkeit

    - Einheit

    - Universalität.

     

    Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Köthen e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich

                Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

    1. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Der Kreisverband Köthen ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Köthen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
    1. Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuz Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
    1. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
    1. Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

     

    § 2       Aufgaben

    1. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 33) folgende Aufgaben.[1]
    • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und
      anderen Notsituationen,
    • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
    • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
    • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
    • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
    • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
    • Suchdienst und Familienzusammenführung,
    • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,
    • Rettungsdienst, Krankentransport,
    • Krankenfahrten nach Personenbeförderungsgesetz /Behindertenfahr-dienst,
    • Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und Interessenten,
    • Familien- und Beratungsdienste, Betreutes Wohnen,
    • Pflege- und Sozialdienst,
    • Alten- und Behindertenpflege, auch unter stationären- und Heimbedingungen.
    1. Das Deutsche Rote Kreuz e.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
      • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
      • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
      • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
      • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
    1. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

    Satzung

    DRK Gesetz

    Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.

    DRK Gesetz

    Erweiterungen/Konkretisierungen sind möglich, soweit diese nicht dem Sinn der Satzungsregelung widersprechen. Insoweit besteht insbesondere für § 2 die Möglichkeit eine Formulierung zu wählen, die vom Finanzamt nicht beanstandet wird.

  • 4. Corporate Governance

    Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.

    Der Jahresabschluss des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schomerus geprüft. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Kreisversammlung.

    Die internen Revisionsthemen des werden im Vorhinein vom Präsidium des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zentral festgelegt. Diese Themen werden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berücksichtigt und eine Kurzbericht verfasst.

    Der Jahresabschluss und der Revisionsbericht des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V werden dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.

    Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier ist z.B. ein Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt.

    Der Kreisverband praktiziert ein mindestens vierteljährliches Reporting und Controlling.

    Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Der Kreisgeschäftsführer/ Vorstand berichtet bei den mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert.

    Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

  • 5. Wirtschaftsprüfung / Gemeinnützigkeit / Großspenden

    Testat des Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schomerus vom 30.08.2022:

    „Prüfungsurteil

    Wir haben den Jahresabschluss des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V., Köthen (Anhalt), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“

    Gemeinnützigkeit

    Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Bitterfeld-Wolfen vom 13.04.2023 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt.

    Großspenden

    Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köthen e.V. bekam weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zuwendungen oder Spenden, welche mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.

  • 6. Einhaltung

    Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.