fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ansprechpartner

Fahrdienstleiter

Herr
Christian Goerissen


Tel: 03496 - 700579
fahrdienstleiter@drk-koethen.de

Lohmannstr. 73 a
06366 Köthen (Anhalt)

Auftragsannahme:

Mo. - Fr.: 6:00 - 18:00 Uhr

Sa.: 6:00 - 13:00 Uhr

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wer kann den Krankentransport nutzen?

  • Unfallgeschädigte
  • Erkrankte
  • bettlägerige Patienten
  • Gehbehinderte
  • Krankenhäuser
  • Ärzte
  • Krankenkassen/ Versicherungen

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Ihre Fahraufträge nehmen wir unter der oben rechts genannten Telefonnummer entgegen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 6.00 - 18.00 Uhr

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.