Schulbegleiter/Integrationshelfer
Sind Menschen die dem Kind bei der Bewältigung des Schulalltages helfen. Das bedeutet, dass der Integrationshelfer seinen Schüler mit in die Schule begleitet und dort auch mit ihm in der Klasse sitzt. Die zu leistende Hilfe hängt ganz von den Bedürfnissen des Kindes ab und muss individuell angepasst sein.
Was jedoch in jedem Fall ausgeschlossen werden kann ist die Aufgabe eines Hilfslehrers. Der Schulbegleiter ist nicht die Vertretung des Lehrers und darf nicht in den Lernprozess als Solchen eingreifen. Seine Aufgaben beschränken sich auf Hilfestellungen die das körperliche Wohlbefinden des Schülers in den Fokus rücken. Natürlich gehört dazu auch das Zurechtfinde in Gebäuden oder eventuelle Erklärungen der Aufgaben, falls etwas unklar geblieben ist. Die konkrete Aufgabenverteilung sollte idealerweise im Vorfeld neben den Eltern auch mit dem Lehrer besprochen werden.
Ansprechpartner
Frau
Kerstin Eberl
Tel: 03496 - 5062668
kerstin.eberl@drk-koethen.de
Schalaunische Str. 4
06366 Köthen (Anhalt)
Mögliche Behinderungen die eine Begleitung in den Unterricht erforderlich machen:
Ausgeschlossen von dem Dienst als Schulbegleiter sind enge Verwandte:
- der Schüler soll ein gewisses Maß an Selbstständigkeit lernen und das geht nur ohne die Eltern bzw. die betreuende Person
- Unmittelbare Angehörige sind nicht unabhängig und unparteiisch. Dies könnte bei Friktionen zu einer Störung des laufenden Schulbetriebes führen
Aufgaben eines Schulbegleiters
Verbindliche Regelungen gibt es bislang noch nicht, jeder Schulbegleiter muss sich prinzipiell den individuellen Gegebenheiten und der Behinderung des Schülers anpassen. Eine Unterteilung ist jedoch wenigstens formal möglich und zwar in Tätigkeiten die unterrichtsbezogen sind und solche, die außerunterrichtlichen Charakter haben.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.