fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Fahrdienst

Ansprechpartner

Fahrdienstleiter

Herr
Christian Goerissen


Tel: 03496 - 700579
fahrdienstleiter@drk-koethen.de

Lohmannstr. 73 a
06366 Köthen (Anhalt)

Auftragsannahme:

Mo. - Fr.: 6:00 - 18:00 Uhr

Sa.: 6:00 - 13:00 Uhr

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Die Fahrdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) machen mobil und aktiv sein auch ohne wenn und aber im Alter möglich. Wir bringen jeden sicher ans Ziel und zurück.

Der DRK - Fahrdienst Köthen macht Sie mobil!

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung mobil machen.

Wir sind auch dann für Sie da, wenn Sie einen starken Parter für die Sicherstellung Ihrer Mobilität im Alltag benötigen.

Speziell geschulte Fahrer/-in stellen sich auf die persönlichen Besonderheiten und Wünsche der Fahrgäste ein.

Moderne Spezialfahrzeuge ermöglichen auch eine Beförderung im Liegen oder im Tragestuhl. Fahrten für Rollstuhlfahrer, oder die Mitnahme der persönlichen Hilfsmittel sind ohne weiteres möglich.

Sei es der Weg zum:

  • Arzt
  • Dialyse
  • Krankenhaus
  • Tagespflege
  • Pflegeinrichtungen
  • Kur- oder Rehe-Einrichtungen
Wer kann den Fahrdienst nutzen?
  • Wir befördern Sie auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab.
  • Sie bestellen uns für Ihre private Fahrt und erhalten dazu von uns ein Angebot.
  • Auf Grundlage einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger befördern wir Sie zu Ihrem Aufenthalt in eine Rehabilitationseinrichtung.
  • Alle Krankenhäuser, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können uns zur Beförderung ihrer Patienten nutzen.
  • Ihre Angehörigen befördern wir im Rahmen einer Betreuung in einer Tagespflege und rechnen mit der Einrichtung direkt ab.
Mögliche Zahlungsarten:
  • Verordnung einer Krankenbeförderung: Wenn Ihre Beförderung medizinisch notwendig ist, benötigen wir von Ihrem Arzt die "Verordnung einer Krankenbeförderung". Diese Verordnung muss vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, nur dann übernimmt sie die Kosten. Gern stehen wir für Fragen zur Vorgehensweise zur Verfügung.
  • Privatzahler: Vor der Fahrt erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag. Nach der Fahrt händigen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bar oder per Überweisung begleichen. Die Fahrten werden dabei kilometergenau abgerechnet.

- Wir fahren Sie, wohin Sie möchten und wann immer Sie uns brauchen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.